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Siegmar Hintz
Bereiche: Energieberatung / Energieausweis
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Natürlich müssen Sie sich nicht warm anziehen, um beim Heizen Energie zu sparen, es geht auch einfacher:
- Die richtige Temperatur entscheidet. Wenn Sie den Temperatur-regler nur um 1° C niedriger einstellen, sparen Sie bereits etwa 6 % der Heizkosten.
Reduzierung von 23° auf 20° C = Ersparnis rund 18 %.
Wählen Sie die richtige Temperatur Individuell für die einzelnen Räume In der Küche die Heizung etwas zurückdrehen, denn Elektrogeräte wie Kühlschrank, Herd und Spülmaschine heizen mit. - Heizen Sie nicht zum Fenster hinaus, indem Sie die Fenster ständig auf Kipp stehen lassen.
Lüften Sie kurz. mehrmals täglich etwa 5 Minuten Stoßlüften, dabei die Heizkörperventile schließen!Je kälter es ist, desto kürzer sollten Sie lüften. - Ist Ihre Wohnung oder Ihr Haus noch ganz dicht? Alte Fenster und Türen sind es meist nicht mehr. Die unangenehme und kostspielige Konsequenz: Es zieht. Spätestens wenn Sie bei geschlossenen Fenstern und Türen ein Blatt Papier durchziehen können, sollten Sie etwas unternehmen. Dichten Sie Fenster und Türen ab.
Dichtungsbänder einkleben
Dichtungsprofile einfräsen
Beschläge neu einstellen
Rollläden rechtzeitig schließen (schafft ein Luftpolster für die Nacht) = Ersparnis bis zu 15 %
Mehrscheiben-Wärmeschutzverglasung reduziert den Wärmeverlust um rund 40 % - Lassen Sie Ihre Heizung regelmäßig warten! So wie Ihr Auto einmal im Jahr zum Service muss, bedarf auch Ihre Heizung der ständigen Kontrolle durch den Fachmann.
Richtige Einstellung vornehmen lassen = Ersparnis bis zu 20 % - Versteckte Heizkörper bedeuten einen Energiemehrverbrauch von bis zu 40 %.
Heizkörperverkleidungen entfernen
Möbel abrücken, die vor den Heizkörpern stehen
Vorhänge kürzen, die bis zum Boden die Heizkörper völlig abdecken - Bei längerer Abwesenheit (z.B. während einer Urlaubsreise), macht es sich bezahlt, die
Warmwasserbereitung abzuschalten und die Heizung zurückzustellen
So werden aus Ihren Ferien zusätzlich noch Energiespartage. Völlig abschalten sollten Sie die Heizung in der kalten Jahreszeit nicht, denn das Neuaufheizen braucht mehr Energie. Es besteht zudem die Gefahr des Einfrierens, und auch die bauliche Substanz könnte leiden. - Am 1. November 2020 wurde die zuletzt aktuelle Energieeinsparverordnung durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Vorschriften wurden vereinheitlicht und das Energieeinsparungsgesetz sowie das Erneuerbare Energien Wärmegesetz wurden im GEG integriert.