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Abwasser - unsere Gebühren auf einen Blick

Der Verbrauch von Trinkwasser im Haushalt erzeugt naturgemäß verunreinigtes Wasser, das über die Abwasserkanäle zum AZV nach Hetlingen geleitet und dort gereinigt und wieder aufbereitet wird. Dafür fallen für die Halstenbeker Bürger folgende Gebühren an: 

Abwasser

Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Halstenbek ab dem 1. Januar 2025

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1; 17 Abs. 2 und 134 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.- H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 308), und der § 44 Abs. 3 S. 1 und 111 Abs. 2 des Landeswassergesetzes (LWG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.12.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1002), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Halstenbek vom 25.11.2024 diese Satzung erlassen.

  Gebühr
Schmutzwasser  4,17 EURO / m³     
Niederschlagswasser für die ersten 100 m² Entwässerungsfläche 104,70 EURO / Jahr (ab 01.01.2025)
für jede weitere angefangene 50 m² Entwässerungsfläche 52,32 EURO / Jahr (ab 01.01.2025)

Die Gebühren sind nicht umsatzsteuerpflichtig.