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Abwasser - unsere Gebühren auf einen Blick

Der Verbrauch von Trinkwasser im Haushalt erzeugt naturgemäß verunreinigtes Wasser, das über die Abwasserkanäle zum AZV nach Hetlingen geleitet und dort gereinigt und wieder aufbereitet wird. Dafür fallen für die Halstenbeker Bürger folgende Gebühren an: 

Abwasser

Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Halstenbek ab dem 1. April 2024

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein, des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, alle in der jeweils geltenden Fassung, wird auf Anordnung des Bürgermeisters gemäß § 55 Abs. 4 Satz der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein die folgende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Halstenbek erlassen:

  Gebühr
Schmutzwasser  3,74 EURO / m³     
Niederschlagswasser für die ersten 100 m² Entwässerungsfläche 93,65 EURO / Jahr (ab 01.04.2024)
für jede weitere angefangene 50 m² Entwässerungsfläche 46,82 EURO / Jahr (ab 01.04.2024)

Die Gebühren sind nicht umsatzsteuerpflichtig.