Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 wurden auch die Grundlagen der Lieferverträge novelliert. Nach einem Übergangszeitraum wurde am 08.11.2006 die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft gesetzt. Diese Verordnung ersetzt die zeitgleich außer Kraft getretene Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV). Entsprechendes gilt für die von den GW Halstenbek erlassenen Ergänzenden Bestimmungen zur AVBEltV, an deren Stelle die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV der Gemeindewerke Halstenbek treten. Die neue Verordnung zeichnet sich vor allem durch eine stärkere Berücksichtigung des Verbraucherschutzes aus.
Die Gemeindewerke Halstenbek sind im Netzgebiet der Gemeinde Halstenbek verantwortlich für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom. Dies garantiert Ihnen in jedem Fall Versorgungssicherheit.