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Erdgas - Informationen

Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 wurden auch die Grundlagen der Lieferverträge novelliert. Nach einem Übergangszeitraum wurde am 08.11.2006 die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Kraft gesetzt. Diese Verordnung ersetzt die zeitgleich außer Kraft getretene Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVB). Entsprechendes gilt für die von den GWH erlassenen Ergänzenden Bestimmungen zur AVB, an deren Stelle die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV der GWH treten. Die neue Verordnung zeichnet sich vor allem durch eine stärkere Berücksichtigung des Verbraucherschutzes aus.

Die Gemeindewerke Halstenbek sind im Netzgebiet der Gemeinde Halstenbek verantwortlich für die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas. Dies garantiert Ihnen in jedem Fall Versorgungssicherheit.

 

Energetische Standards

Wissenswertes

Vielfach wird angenommen, Erdgas sei gefährlich, weil es in Verbindung mit dem Sauerstoff aus der Luft verpuffen oder explodieren kann. Wenn bestimmte Regeln und Verhaltensweisen eingehalten werden, ist Erdgas ein sicherer Energieträger.

  1. Wird eine mit Erdgas betriebene Heizungsanlage von einem Fachmann errichtet (Installateur oder Heizungsbauer, der in das Installateurverzeichnis der GWH eingetragen ist), ist sichergestellt, dass die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt ist.
  2. Sie sollten mit Ihrem Installateur einen Wartungsvertrag abschließen und Ihre Heizungsanlage regelmäßig jährlich warten lassen. Dies stellt sicher, dass der Bezirksschornsteinfegermeister bei seinen Überprüfungen eine ordnungsgemäß betriebene Anlage vorfindet.
  3. Lassen Sie Ihre Gas-Installationsleitungen innerhalb des Hauses alle 12 Jahre durch ein Installationsunternehmen auf Dichtheit und Gebrauchsfähigkeit überprüfen.
  4. Falls Sie auf Ihrem Grundstück Erdarbeiten (tiefer als 30 cm) vornehmen oder vornehmen lassen, erkundigen Sie sich vor Beginn der Arbeiten bei den GWH nach der Lage Ihrer Anschlussleitungen. Dies gilt auch, wenn Sie zusätzliche Gebäude oder Anbauten (Garagen, Wintergärten, Gartenlauben usw.) errichten wollen. Gasleitungen dürfen nicht mit Gebäuden überbaut werden!
  5. Warum riecht Erdgas?
    Erdgas ist von Natur aus geruchsneutral. Damit die Kunden austretendes Gas sofort bemerken, gibt man ein so genanntes "Odoriermittel" zu. Seit September 2024 kommt das Mittel "THT" zum Einsatz.
  6. Wenn Sie nicht wissen, wie Erdgas riecht, lassen Sie sich von unserem Kundenservice, Tel. (04101) 49 07-151 eine Odorkarte schicken oder besuchen Sie uns in unserem Kundencenter und erhalten Sie dort eine kostenlose Geruchsprobe.
    Sollte es dennoch einmal bei Ihnen nach Gas riechen, rufen Sie sofort unseren  Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer (04101) 49 07-110 an. Wir sind Tag und Nacht erreichbar.
  7. Beachten Sie bei Gasgeruch folgende Vorsichtsmaßnahmen:
    Sofort alle Flammen löschen; kein Streichholz oder Feuerzeug benutzen; nicht rauchen!
    Sofort alle Fenster und Türen öffnen!
    Keine elektrischen Schalter betätigen; keine elektrischen Klingeln betätigen; keine elektrischen Stecker aus Steckdosen herausziehen!
    Handys außer Reichweite bringen!
    Die Gas-Hauptabsperreinrichtung schließen!